Niedersachsen klar Logo

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Gerichtsgebäude

Mit den folgenden Informationen möchten wir Menschen mit Handicaps über die Barrierefreiheit im Gerichtsgebäude informieren und ihnen den Zugang zum Gebäude erleichtern.

1. Barrierefreiheit im Gerichtsgebäude

1.1 Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

1.2 Hinweise für mobilitätseingeschränkte Menschen

1.2.1 Behinderten-Parkplätze

1.2.2 Nachtbriefkasten

1.3. Hinweise für sehbehinderte und blinde Menschen

1.3.1 Zugänglichmachung von Dokumenten

1.4 Hinweise für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen

1.4.1 Verständigung in der mündlichen Verhandlung

2. Weitere Hinweise zur Barrierefreiheit

Auf der Internetseite des Landesjustizportals finden Sie weitere Informationen zur .

1. Barrierefreiheit im Gerichtsgebäude

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, allen Menschen einen ungehinderten Zugang zur Justiz und eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Im Gerichtszentrum wurde daher Wert auf Barrierefreiheit gelegt.

1.1 Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Gerichtsgebäude befindet sich 1,0 km vom Bahnhof Verden entfernt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Buslinien 701, 712, 713 Haltstelle Behördenhaus) erreichbar.

Das Gebäude ist frei von Schwellen und Stufen zugänglich.

Bitte planen Sie genügend Zeit für das Passieren der Sicherheitsschleuse ein. Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie beim Betreten der Sicherheitsschleuse bitte darauf hin.

Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Verden sowie ein Warteraum befinden sich im Erdgeschoss links neben dem Eingangsportal. Diese sind barrierefrei zu erreichen.

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts befindet sich im Erdgeschoss in Raum 1. Sie ist mit dem Rollstuhl erreichbar.

1.2 Hinweise für mobilitätseingeschränkte Menschen

1.2.1 Behinderten-Parkplätze

Direkt vor dem Gerichtsgebäude (rechts neben dem Eingang) befinden sich zwei Behindertenparkplätze.


1.2.2 Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Eingang zum Gerichtsgebäude. Der Einwurföffnung ist in einer Höhe von ca. 1 m angebracht, so dass er auch für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.

Bild des Nachtbriefkastens des Arbeitsgerichts Verden Bildrechte: ArbG Verden
Nachtbriefkasten

1.3 Hinweise für sehbehinderte und blinde Menschen

1.3.1 Zugänglichmachung von Dokumenten

Eine blinde oder sehbehinderte Person, die Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist, kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden; beispielsweise in Brailleschrift, als Audio-Dokument, in Großschrift oder als barrierefreies elektronisches Dokument. Diese Möglichkeit steht auch einer blinden oder sehbehinderten Person zu, die von einer anderen Person beauftragt wurde, deren Rechte wahrzunehmen oder hierfür bestellt worden ist. Kosten für die Zugänglichmachung werden nicht erhoben.
Soweit Sie eine besondere Zugänglichmachung wünschen, werden Sie gebeten, unter Angabe des Aktenzeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen.

1.4 Hinweise für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen

1.4.1 Verständigung in der mündlichen Verhandlung

Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für das Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen.

2. Weitere Hinweise zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Arbeitsgerichts Verden, Tel. 04231/28310.


Über das Landesjustizportal finden Sie weitere .

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln