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Zuständigkeiten

Das Arbeitsgericht Verden ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen, aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen sowie über Arbeitspapiere.

Weitere Informationen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren erhalten Sie auf der Seite des Landesjustizportals.

Das Arbeitsgericht Verden ist örtlich zuständig für die Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den Landkreisen Verden (Aller), Osterholz und Rotenburg (Wümme).

Rechtsantragstelle

Für Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund ist bei dem Arbeitsgericht Verden eine Rechtsantragstelle eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen, die dem Gericht gegenüber abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass auch eine Rechtsantragstelle eines unzuständigen Arbeitsgerichts ihre Klage aufnehmen kann. So kann beispielsweise das Arbeitsgericht in Verden eine Klage aufnehmen, die vor dem Arbeitsgericht in Hamburg erhoben werden soll.

Wenn Sie sich an die Rechtsantragstelle wenden, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, mit welchem Klageziel Sie den Rechtsweg beschreiten wollen. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Abmahnungen oder Kündigungsschreiben, etc. bei Ihrem Besuch der Rechtsantragstelle mit.

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, wäre es hilfreich eine Person ihres Vertrauens zur Rechtsantragsstelle als Übersetzer mitzubringen.

Die Rechtsantragstelle leistet Ihnen lediglich Hilfe bei dem Formulieren des Klageschriftsatzes.

Eine Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen.

Rechtliche Beratung erhalten Sie unter anderem durch:

- Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (nur für Mitglieder)

- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Bereichen der allgemeinen Rechtsauskünfte
zum Arbeitsrecht

- Einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin (kostenpflichtig)

Können Sie die Kosten für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht selbst aufbringen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können Sie außergerichtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in Anspruch nehmen. Weitere Hinweise zur Beratungshilfe erhalten Sie im Landesjustizportal.

Sie können ihre Klage auch selbst fertigen. Hierzu stehen Ihnen Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kündigung, etc.) sind in Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie hierzu auch die bereitgestellten Merkblätter.

Unsere Rechtsantragstelle befindet sich in Raum 1 (Erdgeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag: 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Eine Terminabsprache ist nicht notwendig.

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