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Grußwort

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Verden (Aller).

Das Arbeitsgericht Verden besteht aus 2 Kammern und ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus den Landkreisen Verden, Osterholz und Rotenburg. Neben den zwei Berufsrichtern/innen arbeiten am Arbeitsgericht Verden noch ein Geschäftsleiter, der als Rechtspfleger zugleich die Rechtsantragsstelle betreut, sowie vier Mitarbeiter/innen in den Serviceeinheiten.

Zuständig ist das Arbeitsgericht für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Dabei handelt es sich um Verfahren zwischen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen sowie zwischen Betriebsparteien. Bei der Bearbeitung der Verfahren legt die Arbeitsgerichtsbarkeit besonderen Wert auf die Praxis- und Bürgernähe. Dies wird u.a. durch die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen/Richter und dem im Arbeitsgerichtsgesetz ausdrücklich verankerten Beschleunigungsgrundsatz deutlich. Arbeitsgerichtliche Verfahren sind in besonderem Maße von dem Streben nach einer für alle Parteien sachgerechten und einvernehmlichen Lösung geprägt.

In Erfüllung dieser Grundsätze sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts Verden bemüht, sich bestmöglich mit großem Engagement und hohem Verantwortungsbewusstsein um Ihr Anliegen zu kümmern und Ihr Verfahren zu fördern.

Die Informationen auf unseren Internetseiten sollen Ihnen dabei helfen, den richtigen Ansprechpartner/Ansprechpartnerin zu finden und ggf. auch über weiterführende Links entsprechende Formulare und Hinweise zu erhalten, die es Ihnen erleichtern sich über Ihr Anliegen weiter zu informieren und sachgerecht Ihre Interessen zu verteidigen. Dabei möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie weder über die Internetseite eine Rechtsauskunft noch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts eine Rechtsberatung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Hageböke

(Direktor des Arbeitsgerichts)


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