Niedersachen klar Logo

Hinweise zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona Virus

Allen Personen, die

  • Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Corona Virus hindeuten,
  • Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im Verdacht steht am Corona Virus erkrankt zu sein,

ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt. Sollten Sie unter die Zutrittsuntersagung fallen und zu einem Termin, gegebenenfalls auch als Vertreter, geladen sein, informieren Sie bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten. Insbesondere ist auf eine gründliche Händehygiene und die Einhaltung der üblichen Husten- und Niesetikette zu achten. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten.

Die Einhaltung des Abstandsgebotes ist innerhalb des Gerichts durch entsprechende Markierungen, Wegeführung und Bestuhlung mit Mindestabstand im Wartebereich und Sitzungssaal sichergestellt. Die Flure sollten aufgrund der geringen Breite nicht als Wartebereiche genutzt werden. Teilweise sind zusätzliche Wartebereiche ausgewiesen, um die Ansammlung größerer Menschenmengen zu unterbinden. Zur Einhaltung der Hygieneregeln stehen zusätzlich zu den Reinigungsmöglichkeiten in den Toiletten im Rahmen der Verfügbarkeit Desinfektionsmittel bereit.

In den öffentlichen Bereichen des Gerichtsgebäudes sind alle Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besucher verpflichtet, medizinische Masken des Standards KN95/N95 oder FFP 2 zu tragen.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.



Eingeschränkte Erreichbarkeit unserer Rechtsantragstellen

Um die Arbeitsfähigkeit der Gerichte in Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen, versuchen wir den Kontakt mit Rechtssuchenden auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten Sie daher, Ihre Eingaben schriftlich an uns zu richten.

Unter dem folgenden Link finden Sie hierzu Formulare:

Formulare und Merkblätter der nds. Arbeitsgerichtsbarkeit


Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen die folgenden Telefonnummern zur Verfügung:


ArbG Braunschweig Tel. 0531 238500

ArbG Celle Tel. 05141 9246-0

ArbG Emden Tel. 04921 951-700

ArbG Göttingen Tel. 0551 4030

ArbG Hameln Tel. 05151 796-600

ArbG Hannover Tel. 0511 89750-0

ArbG Hildesheim Tel. 05121 304507

ArbG Lingen Tel. 0591 91214-0

ArbG Lüneburg Tel. 04131 8545540

ArbG Nienburg Tel. 05021 6075-400

ArbG Oldenburg Tel. 0441 2206500

ArbG Osnabrück Tel. 0541 314563 oder 314564

ArbG Stade Tel. 04141 107-0

ArbG Verden Tel. 04231 28310

ArbG Wilhelmshaven Tel. 04421 7580-400

Die Rechtsantragstellen werden vor Ort ebenfalls die hier angebotenen Formulare vorhalten. Sie können diese auch dort ausfüllen und abgeben. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Sie im Gericht bei Unterstützungsanfragen zunächst auf die oben angegebenen Telefonnummer verwiesen werden.

Nur wenn alle diese Wege Ihnen keine Klarheit verschaffen, wäre ein persönlicher Kontakt möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln