Hinweise zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona Virus
Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten. Insbesondere sollte auf eine gründliche Händehygiene und die Einhaltung der üblichen Husten- und Niesetikette geachtet werden. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen sollte eingehalten werden.
Zur Einhaltung der Hygieneregeln stehen zusätzlich zu den Reinigungsmöglichkeiten in den Toiletten im Rahmen der Verfügbarkeit Desinfektionsmittel bereit.
Verfahrensbeteiligte, Besucherinnen und Besucher werden gebeten auf freiwilliger Basis einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.